Ordnungsbehördliche Weisung zum Karnevalsumzug
Gescher (fjk) Aus Anlass einer Sturmwarnung des DeutschenWetterdienstes hat der Bürgermeister der Stadt Gescher eine „Ordnungsbehördliche Weisung“ für den Karnevalsumzug erlassen. Der Umzug darf nur noch unter Einschränkungen durchgeführt werden.
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