Schlüssel stecken lassen, Auto weg!
Gescher (ppp). Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit reichte aus, um einem Unbekannten die Möglichkeit zum Autodiebstahl in Gescher zu bieten. Dass ein Schlüssel im Zündschloss eines silberfarbenen Kastenwagens der Marke Ford steckte, muss der Dieb gesehen haben.
So konnte er den am Dompfaffweg geparkten „Tourneo“ mit Kennzeichen aus Borken entwenden. Auf der Beifahrertür befand sich das Logo der Stiftung Haus Hall. Die Tat ereignete sich am Freitag in der Zeit von 11.15 Uhr bis 11.45 Uhr. Hinweise bitte an die Kripo in Ahaus unter Tel. (02561) 9260.
Foto: pixabay.com
@Zwei Bürger//Sicherung des Fahrzeugs gegen unbefugte Nutzung gemäß § 14 StVO
Dies ist ein Tatbestand, der vielen Autofahrern nicht geläufig ist. Laut aktuellem Verkehrsrecht ist die Sicherung von Fahrzeugen gegen ungefugte Nutzung Pflicht für jeden Fahrer. Dafür muss das Fahrzeug nach dem Verlassen immer abgeschlossen werden, sonst droht laut § 14 StVO ein Bußgeld von 15 €. Darüber hinaus erlischt oftmals der Versicherungsschutz gegen einen Diebstahl, falls das Auto nicht abgeschlossen war.
Nur als Info , und gilt überall in Deutschland !
@Georg Koch vor blöden Kommentaren scheinbar auch nicht. Wer rechnet den schon damit, dass in einem Ort wie Gescher eben plötzlich das Auto geklaut wird? Im Baugewerbe ist es in dieser Gegend zum Beispiel vollkommen normal, dass der Schlüssel für’s rein- und raustragen von Zeug einfach stecken gelassen wird. Und dabei wir auch nie ein Auto geklaut.
Dummheit schützt vor Strafe nicht.